Liebe Mitglieder, Sportler*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wie geht es weiter mit dem ruhenden Sport-, Trainings- und Spielbetrieb?
Der Sport-, Trainings- und Spielbetrieb der Vereine SG Edesheim e.V. und SV Roschbach e.V. bleibt weiterhin ruhend bis mindestens zum 06. Mai 2020. Nachfolgend dazu einige Erläuterungen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Maßnahmen gegen das Corona-Virus in einer vierten Fassung in der „Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 festgelegt.
Darin wird in §1 ausdrücklich verordnet, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen bleibt und in §2 Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt sind.
Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 06. Mai 2020 außer Kraft.
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
Darüber hinaus bleiben auch die Kontaktbeschränkungen in einer Einigung zwischen dem Bund und den Landesregierungen generell bis zum 03. Mai bestehen.
Und auch die Schulen werden erst ab dem 04. Mai 2020 den Schulunterricht, allerdings anders organisiert als vor der Schließung, schrittweise aufnehmen.
Hinsichtlich unseres sozialen Engagements und individuellen Sports gibt es zumindest von unserem Sportversicherer Positives zu berichten:
Info vom 08. April 2020
“Selbstverständlich fallen auch bei der Generali Deutschland Versicherung AG die von den Vereinen im Rahmen ihres sozialen Engagements organisierten Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungs-vertrages.”
Darüber hinaus besteht der Unfall-Versicherungsschutz bis auf weiteres für jede individuelle Einzelunternehmung (Einzeltraining), die dem Vereinsmitglied zur Ausübung seiner vereinssportlichen Betätigung (Sportart) bzw. der Aufrechterhaltung der für seine Sportart erforderlichen Fitness dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieses Einzeltraining vom Verein geplant und organisiert ist oder ob das Training der Vorbereitung auf einen Wettkampf dient. Diese Regelung umfasst auch Trainingsmaßnahmen im häuslichen Bereich der Vereinsmitglieder, z.B. am Heimtrainer oder während der Teilnahme an Online-Sportkursen der Vereine.
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb wieder zulassen.
https://www.sportbund-pfalz.de/blog/erweiterung-des-versicherungsschutzes-fuer-einzeltrainings/
Auch wenn unsere Bürgerrechte weiter eingeschränkt bleiben, werden Sie bitte nicht müde, mit der Situation verständnisvoll und vernünftig umzugehen.
Die Vorstände der
SG Edesheim e.V.
und des
SV Roschbach e.V.